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Nachberichte

Gerechtigkeit und Barmherzigkeit

Di., 10. März 2015

Gerechtigkeit und Barmherzigkeit . Verzeihung und Barmherzigkeit im Strafrecht

Vortrag von Univ. Prof. Dr. Alois Birklbauer, Linz, Institut für Strafrecht am 10. März 2015

Prof. Birklbauer setzte sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen von Strafe und Strafvollzug auseinander. Klar sprach er gleich zu Beginn aus: Das Strafrecht kennt keine Barmherzigkeit, höchstens Gnade, wenn zB. der Bundespräsident Weihnachtsamnestien ausspricht. Gnade ist in diesem Verständnis ein oben-unten-Verhältnis. Begegnung auf gleicher Ebene passiert vor allem in der Gefangenenseelsorge, da wird Barmherzigkeit praktiziert.

Birklbauer betonte die Wichtigkeit, dass durch bedingte Strafen und alternative Konfliktlösungen (Tatausgleich) die Ent-Sozialisierung von Straftätern verhindert wird. Nur durch Begleitung, etwa Bewährungshilfe, kann auf das Leben nach der Haft vorbereitet werden.

Mehrfach hob er die Bedeutung von Werten für unser Zusammenleben hervor. Die wertebildenden Institutionen in unserer Gesellschaft hätten einen unverzichtbaren Auftrag.

Bericht: Johannes Deinhofer